Art. 2 RPG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
70%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_298/2024 · 30.01.2026Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.BaubewilligungBGer 1C_572/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren muss die ISOS-Schutzziele nur mittelbar über die kommunale Nutzungsplanung berücksichtigen, sofern keine Bundesaufgabe vorliegt und die Nutzungsplanung die Schutzziele nicht missachtet. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist nur bei erheblichen nachträglichen Änderungen…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_328/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.GestaltungsplanBGer 1C_47/2020 · 17.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_86/2020 · 22.04.2021Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.EinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_7/2012 · 11.06.2012AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_119/2007 · 13.11.2008GutgeheissenDie Neueinzonung von Wohnbauzonen in Paspels genügt nicht den Anforderungen einer gesamthaften Interessenabwägung nach Art. 15 RPG, da die Begründung für die über den Bedarf hinausgehende Reservenbildung unzureichend ist und zentrale Planungsgrundsätze wie das Konzentrationsprinzip sowie die überregionale Abstimmung vernachlässigt wurden.EinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1A.124/1997 · 20.03.1998GutgeheissenEine Reststoffverfestigungsanlage kann nicht aufgrund abgeleiteter Standortgebundenheit zu einer Deponie gemäss Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn die Hauptanlage (Deponie) selbst der Planungspflicht untersteht und eine Nutzungsplanung erforderlich ist.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 119 IB 463 · 15.12.1993Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für Schiessanlagen sind im Interesse der Gesamtverteidigung nur für obligatorische und bundesunterstützte Schiessübungen zulässig, nicht jedoch für private Wettkampfschiessen. Bei faktischer Unmöglichkeit der Durchführung auf anderen Anlagen können befristete Erleichterungen zur Vermeidung unverhältnismässiger…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 119 IB 439 · 10.11.1993AbgewiesenBauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.