BGer BGE 119 IB 439
AbgewiesenEntscheid vom 10.11.1993
Bauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.
BGer BGE 119 IB 439 vom 10.11.1993 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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