Art. 2 ÜbBest. BV
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BGer BGE 125 I 431 · 16.11.1999AbgewiesenDie kantonale Regelung zu erweiterter Ladenöffnung in Zentren des öffentlichen Verkehrs ist bundesrechtskonform, da sie unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt und systemimmanente, sachlich vertretbare Gründe für die Ungleichbehandlung von Gewerbegenossen vorliegen.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.