BGer BGE 125 I 431
AbgewiesenEntscheid vom 16.11.1999
Die kantonale Regelung zu erweiterter Ladenöffnung in Zentren des öffentlichen Verkehrs ist bundesrechtskonform, da sie unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt und systemimmanente, sachlich vertretbare Gründe für die Ungleichbehandlung von Gewerbegenossen vorliegen.
BGer BGE 125 I 431 vom 16.11.1999 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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