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Art. 20 Abs. 1 ZWG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_43/2023 · 17.01.2024AbgewiesenEine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_241/2021 · 17.03.2022GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist als lex specialis gegenüber Art. 12b Abs. 1 NHG zu qualifizieren, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist. Das Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 Abs. 2 BV steht Parteien eines Verfahrens voraussetzungslos zu.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 148 II 359 · 01.01.2022GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis zu Art. 12b NHG und regelt die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG abschliessend nach kantonalem Recht, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.