Art. 20 Abs. 1 ZWG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_43/2023 · 17.01.2024AbgewiesenEine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_241/2021 · 17.03.2022GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist als lex specialis gegenüber Art. 12b Abs. 1 NHG zu qualifizieren, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist. Das Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 Abs. 2 BV steht Parteien eines Verfahrens voraussetzungslos zu.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 148 II 359 · 01.01.2022GutgeheissenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis zu Art. 12b NHG und regelt die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG abschliessend nach kantonalem Recht, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.