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Art. 20 Abs. 2 BauG (Gemeinde Domat/Ems)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_169/2017 · 30.06.2017Teilweise gutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach kommunalem Baurecht kann auch aus siedlungsgestalterischen Gründen erteilt werden, wenn eine architektonisch gute Lösung gewährleistet ist, ohne dass eine besondere Härte für die Bauherrschaft vorliegen muss. Die Kostenverteilung muss die Teilunterwerfung der Bauherrschaft unter einen Streitpunkt…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.