Art. 20 Abs. 5 LaLAT/GE
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BGer BGE 150 II 48 · 01.01.2024GutgeheissenDie konkrete Festlegung einer Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG muss auf dem Weg der Nutzungsplanung (im Kanton Genf: plan localisé agricole) erfolgen; eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.