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Art. 20 LST

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BGer 1C_351/2018 · 27.11.2018AbgewiesenDie Auszonung einer landwirtschaftlichen Fläche aus dem Perimeter eines kantonalen Nutzungsplans (Parco del Piano di Magadino) widerspricht den verbindlichen Vorgaben des kantonalen Richtplans und ist ohne hinreichende planerische Begründung unzulässig.AuszonungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.