Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 21 Abs. 1 LAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_545/2024 · 13.05.2025AbgewiesenDie Auszonung einer isolierten, ausserhalb des geschlossenen Siedlungsgebiets liegenden Parzelle aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist mit dem raumplanerischen Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis und 15 LAT) vereinbar, wenn sie dem Mitage des Territoriums entgegenwirkt und keine übermässige Härte darstellt.AuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_596/2022 · 12.09.2023AbgewiesenEin widerrechtlich in Kraft gesetzter Nutzungsplan (PGA 2007) darf nicht als Grundlage für eine Baubewilligung dienen, wenn er später vom Bundesgericht aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses ist das zum Zeitpunkt der letzten kantonalen Entscheidung geltende Recht anzuwenden, selbst wenn dies zur…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_434/2015 · 08.04.2016AbgewiesenTemporäre Installationen wie Zelte und Buden für maximal drei Monate unterliegen nicht den zonenkonformen Bauvorschriften gemäss Art. 68a Abs. 2 lit. c RLATC und sind daher auch in einer als unüberbaubar erklärten Grün- und Spielzone zulässig.BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.