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Art. 21 Abs. 1 NHG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_505/2017 · 15.05.2018AbgewiesenDie temporäre Ablagerung von Schnee aus Strassenräumungen ist nicht baubewilligungspflichtig, wenn sie keine erheblichen räumlichen oder umweltrechtlichen Auswirkungen hat und die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.