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Art. 21 al. 2 LAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_656/2024 · 05.08.2025AbgewiesenDie Abwägung der Interessen nach Art. 3 OAT für einen Kiesabbauplan ist rechtmässig, wenn die temporäre Beeinträchtigung von SDA durch die Sicherstellung der kantonalen Materialversorgung und die garantierte Wiederherstellung der Flächen gerechtfertigt wird.GestaltungsplanBGer 1C_653/2019 · 15.12.2020AbgewiesenDie Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_449/2018 · 16.04.2020GutgeheissenDie Schaffung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT zur künstlichen Redimensionierung der Bauzone ist unzulässig. Sektoren, die einer Detailplanungspflicht nach kommunalem Recht unterliegen, sind als Bauzonen zu behandeln und müssen bei der Berechnung der Bauzonenfläche nach Art. 15 LAT berücksichtigt werden.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.