Art. 21 al. 3 LcAT
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BGer 1C_9/2023 · 01.12.2023AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Anpassung eines überdimensionierten Bauzonenplans ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, verhältnismässig ist und die Planungsfreiheit der Behörden wahrt. Die Einbeziehung unbebauter Parzellen in eine solche Zone ist nicht von vornherein unzulässig.PlanungszoneAuszonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.