Art. 21 LPN
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_233/2019 · 16.06.2020AbgewiesenDer Rückzug einer präkar gewährten Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Gewässerdomains (Bojen- und Ankerplatz) ist rechtmässig, wenn er auf gewichtige öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Schutz der Unterwasservegetation und Fischerei gestützt wird und verhältnismässig ist.BGer 1C_582/2014 · 25.02.2016GutgeheissenEin Plan partiel d'affectation (PPA) muss bei präzisen Projektvorgaben bereits im Planungsstadium die Konformität mit umweltrechtlichen Vorgaben prüfen; die Koordinationspflicht nach Art. 25a LAT erfordert eine ganzheitliche Abklärung aller relevanten Umweltaspekte, insbesondere bei verbundenen Vorhaben auf Land und Gewässer.GestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.