Art. 215 Abs. 1 StrG
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BGer 1C_600/2016 · 20.04.2017AbgewiesenEine Rückerstattung von geleisteten Parkplatzersatzabgaben ist weder im kantonalen Strassengesetz noch im kommunalen Bau- und Zonenreglement vorgesehen, und ein Anspruch auf Rückerstattung aufgrund von Treu und Glauben oder grundloser Leistung besteht nicht, wenn die Zahlungspflicht bei Erlass der Verfügung rechtmässig war und sich die…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.