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Art. 22 Abs. 1 lit. a VwVV/OW

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_725/2025 · 15.09.2026AbgewiesenEin rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung (Schafhaltung und Remisierung) nicht als landwirtschaftlich notwendig im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG qualifiziert wird und bestehende Alternativen…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.