Art. 22 Abs. 1 USG
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BGer 1C_697/2021 · 11.06.2024AbgewiesenFür die Erteilung einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV muss die Bauherrschaft nachvollziehbar darlegen, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lärmschutz ist bei erheblichen…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.