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Art. 22 Abs. 2 Bst. a RPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_284/2024 · 23.05.2025AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone (Fromagerie und Wohnnutzung in einem Alpchalet) ist zulässig, wenn die Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung objektiv notwendig sind, keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und die langfristige Subsistenz der Nutzung plausibel ist. Die Interessenabwägung muss sich an…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_300/2021 · 08.02.2023AbgewiesenEine Recinzione zur Absicherung eines Hobby-Gartens in der landwirtschaftlichen Zone ist als Anlage im Sinne von Art. 16a RPG zu qualifizieren und bedarf einer Bewilligung. Da sie der Freizeitlandwirtschaft dient, ist sie nicht zonengerecht (Art. 34 Abs. 5 OPT) und kann nicht ausserhalb der Bauzone bewilligt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.