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Art. 22 Abs. 2 lit. a LAT

13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

15%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_458/2025 · 01.06.2026AbgewiesenOrdnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_214/2024 · 07.05.2025AbgewiesenDie Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_733/2021 · 26.01.2023AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn das Projekt der Zonenwidmung entspricht und keine besondere Planungsbedürftigkeit besteht. Die Abwägung von Denkmalschutzinteressen ist nur dann erforderlich, wenn das betroffene Objekt als Ensemble im Sinne des kantonalen Rechts qualifiziert wird.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_533/2021 · 19.01.2023AbgewiesenEine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_8/2022 · 05.12.2022AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_184/2022 · 07.10.2022AbgewiesenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_594/2021 · 28.07.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_462/2021 · 25.04.2022AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneUmzonungBGer 1C_162/2019 · 25.11.2019GutgeheissenDie Umnutzung eines als Wochenendchalet bewilligten Gebäudes zu einer ganzjährig bewohnbaren Wohnung in einer Landschaftsschutzzone außerhalb der Bauzone überschreitet die zulässige Teiltransformation nach Art. 24c LAT und Art. 42 OAT und erfordert die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_644/2017 · 31.08.2018AbgewiesenEin Bauprojekt in einer Gewerbezone ist nicht zonenkonform, wenn seine Architektur und Infrastruktur primär auf Handels- und Dienstleistungsnutzungen ausgelegt sind und nicht auf handwerkliche Tätigkeiten. Die kantonale Praxis, Abweichungen zu dulden, begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn die Gemeinde eine Rückkehr zur…BaubewilligungBGer 1C_276/2016 · 02.06.2017GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_496/2015 · 23.09.2016AbgewiesenHors zone à bâtir, les constructions et installations doivent être nécessaires et proportionnées; les immissions lumineuses sind au cas par cas nach LPE zu beurteilen. Die Interpretation kantonaler Planungsvorschriften wird nur auf Willkür überprüft.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_464/2015 · 14.06.2016AbgewiesenEine ohne kantonale Bewilligung in der Landwirtschaftszone errichtete, nicht genehmigungsfähige Installation (hier: teleskopische Poolabdeckung) muss auch bei guter Gläubigkeit des Eigentümers rückgebaut werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) dies erfordern.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.