Art. 22 Abs. 2 LPT
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_586/2024 · 28.08.2025AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_604/2021 · 17.11.2022AbgewiesenBauarbeiten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig, selbst wenn sie als Sanierung oder Unterhalt deklariert werden. Die Höhe einer Busse für formelle und materielle Verstösse gegen das Bau- und Planungsrecht ist nur auf Willkür zu prüfen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 142 I 26 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenDie vom Kantonsrat erlassene Regelung zur Standortbestimmung von Mobilfunkantennen im Kanton Tessin verletzt das Gewaltenteilungsprinzip und die Gemeindeautonomie, da sie in die raumplanerische Kompetenz der Gemeinden eingreift. Ein Kaskadenmodell zur Standortpriorisierung ist nur dann zulässig, wenn es auf die konkreten Verhältnisse…Korpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.