Art. 22 al. 2 lit. a LAT
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BGer 1C_268/2015 · 09.02.2016AbgewiesenEine Lagerhalle für Holz außerhalb der Bauzone kann nicht als durch ihre Bestimmung bedingt gelten, wenn sie objektiv in einer Bauzone realisierbar ist. Subjektive wirtschaftliche oder praktische Erwägungen rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.