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Art. 22 BauG/Malans

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_416/2019 · 02.02.2021GutgeheissenEine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.