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Art. 22 LRN

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BGer 1C_294/2022 · 24.11.2022AbgewiesenDie vertikalen Alignements entlang von Nationalstrassen-Tunneln nach Art. 22–24 LRN und Art. 13 ORN sind rechtmässig, wenn sie der Sicherheit der Infrastruktur dienen und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellen. Eine vertikale Begrenzung ist nur bei ausreichender Terrainbedeckung und im Einzelfall zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.