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Art. 23 LC/VS

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BGer 1C_442/2016 · 07.06.2017AbgewiesenDie kantonale Regelung zur Abstandsberechnung zwischen Bauwerken und Waldlisière (Art. 22 und 23 LC/VS) ist nicht willkürlich, wenn sie auch für die Abstandsmessung zu Wäldern die Regelung über vorstehende Bauteile (ab 1,50 m Tiefe) anwendet. Eine Abweichung von der Mindestdistanz bedarf der ausdrücklichen Bewilligung des kantonalen…BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.