Art. 23 OParcs
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BGer BGE 150 II 2 · 01.01.2024AbgewiesenDie Festsetzung der Kernzone eines Naturerlebnisparks nach Art. 23h NHG erfordert eine verbindliche Gewährleistung durch Planungsmassnahmen, während die Übergangszone nicht zwingend eine Anpassung des Nutzungsplans voraussetzt, sofern die geltende Planung bereits bundesrechtskonform ist. Eine ausreichende räumliche Sicherung auf…RichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.