Art. 23 OR
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BGer 1C_455/2022 · 05.06.2023AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde muss zivilrechtliche Vorfragen zu Nutzungsübertragungen nicht abschliessend prüfen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sind. Die blosse Anfechtungserklärung einer Partei bewirkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.