Art. 23 ZGB
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BGer 1C_313/2024 · 07.05.2025AbgewiesenDie Erstwohnungsnutzung i.S.v. Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt der nutzenden Person in der Wohnung liegt; dies ist nach den gesamten objektiven Umständen zu beurteilen, wobei die Kriterien zur Wohnsitzbestimmung analog anwendbar sind.Korpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.