Art. 236 Abs. 1 PBG
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BGer 1C_433/2017 · 17.04.2018AbgewiesenEine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG hinreichend erschlossen ist. Die Beurteilung der hinreichenden Zufahrt obliegt den kantonalen Behörden mit erheblichem Ermessen, wobei kantonale Zugangsnormalien und VSS-Normen nur als Orientierungshilfe dienen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.