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Art. 23a ff. NHG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_519/2020 · 28.10.2021Teilweise gutgeheissenBei Bauten ausserhalb der Bauzone in Moorschutzgebieten ist trotz Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG das aktuelle Moorschutzrecht anzuwenden, wenn zwingende öffentliche Interessen (Art. 78 Abs. 5 BV) dies erfordern. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ausschluss von Verfahrensbeteiligten vom Augenschein kann nicht geheilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.