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Art. 23d Abs. 1 und 2 NHG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_239/2025 · 06.07.2026AbgewiesenDer Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder der Erneuerung nach Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im öffentlichen…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_601/2022 · 09.07.2024AbgewiesenDer Ersatz von Terrassendielen eines Ferienhauses in einer Moorlandschaft stellt eine zulässige Erneuerungsmassnahme im Rahmen der normalen Lebensdauer gemäss Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG dar, sofern Umfang, Erscheinungsbild und Zweckbestimmung unverändert bleiben. Eine Wiederherstellungsverfügung wäre in diesem Fall unverhältnismässig.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.