Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 23d LPN

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_502/2016 · 21.02.2018Teilweise gutgeheissenDie kantonale Instanz muss die Rügen zur Abgrenzung der inventarisierten Moore und Moorlandschaften materiell prüfen und darf sich nicht auf die blosse Bezugnahme auf die Bundesinventare beschränken. Die Regelungen des kantonalen Nutzungsplans müssen mit Art. 78 Abs. 5 BV und Art. 23d LPN vereinbar sein.Einzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.