Art. 24 Abs. 1 RCU
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BGer 1C_268/2020 · 14.08.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer Zone d'activités II ist nur zulässig, wenn die Hauptnutzung eine handwerkliche, industrielle oder Dienstleistungsaktivität darstellt; eine Verkaufsfläche ist nur als Ergänzung dazu gestattet. Die kantonale Auslegung des RCU ist nicht willkürlich, wenn sie diese Abgrenzung klar vollzieht.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.