Art. 24 BG
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BGer 1C_244/2018 · 28.03.2019AbgewiesenDie etappenweise Überbauung einer Parzelle ist zulässig, wenn die einzelnen Bauvorhaben für sich genommen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auslegung von Art. 26 BG (Minimalbesonnung) durch die Vorinstanz, wonach 50 % der Haupträume eines Gebäudes besonnt sein müssen, ist nicht willkürlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.