Art. 24 BZR Willisau
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BGer 1C_438/2018 · 22.03.2019AbgewiesenEin eigenständiges, in sich abgeschlossenes Bauvorhaben ist isoliert zu beurteilen, auch wenn künftige Erweiterungen möglich, aber noch nicht konkret geplant sind. Die Interessenabwägung beschränkt sich auf das vorliegende Gesuch.GestaltungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.