BGer 1C_438/2018
AbgewiesenEntscheid vom 22.03.2019
Ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Bauvorhaben ist isoliert zu beurteilen, auch wenn künftige Erweiterungen möglich, aber noch nicht konkret geplant sind. Die Interessenabwägung beschränkt sich auf das vorliegende Gesuch.
BGer 1C_438/2018 vom 22.03.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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