Art. 24 lit. a LAT
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BGer 1C_35/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Bewilligung von Umbauten und Erweiterungen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass die Identität des Gebäudes in seinen wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Eine Gesamtbetrachtung aller geplanten und bereits ausgeführten Massnahmen ist erforderlich; isolierte Prüfungen einzelner Elemente sind unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.