Art. 24 LTF
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BGer 1C_14/2022 · 13.12.2022AbgewiesenDer kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.EinzonungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.