Art. 24a Abs. 1 RPG
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BGer 1C_336/2015 · 19.01.2016AbgewiesenEine Umnutzung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG ist unzulässig, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt, selbst wenn diese nur geringfügig sind.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.