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Art. 24e LAT

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_380/2025 · 24.07.2026AbgewiesenDie Legalisierung eines ausserhalb der Bauzone errichteten Hundezwingers mit neuem Unterstand, sechs erhöhten Nischen und einer erhöhten Einfriedung scheitert an Art. 24c LAT, da die Anpassungen die Identität des bestehenden Gebäudes und des Standortes nicht wahren und den ländlichen Charakter der Umgebung substantiell verändern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_79/2020 · 22.10.2020AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Hangars zur Tierhaltung als Freizeitnutzung ausserhalb der Bauzone setzt nach Art. 24e LAT eine räumliche Nähe zum Wohngebäude voraus, die hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_76/2019 · 28.02.2020Teilweise gutgeheissenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern sie nicht den Ausnahmen der Art. 24 ff. LAT entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wobei die Proportionalität der Rückbauanordnung zu prüfen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_589/2017 · 16.11.2018AbgewiesenEin Gebäude in der Landwirtschaftszone, das nicht mehr seiner ursprünglichen Bestimmung entspricht und in schlechtem Zustand ist, kann nicht nach Art. 24c LAT saniert oder umgenutzt werden, wenn es nicht mehr als solches nutzbar ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist in diesem Fall verhältnismässig und geboten.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.