Art. 24l BZO
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BGer 1C_635/2018 · 31.03.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B muss gemäss § 238 Abs. 2 PBG/ZH eine gute Gesamtwirkung erreichen, wobei die Länge und Sichtbarkeit der Fassade massgeblich sind, wenn sie die Wirkung inventarisierter Liegenschaften beeinträchtigen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.