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Art. 24sexies Abs. 5 BV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer BGE 123 II 248 · 15.04.1997AbgewiesenIn einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 24sexies Abs. 5 BV) überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz der typischen Eigenheiten gegenüber privaten Nutzungsinteressen, selbst bei bösgläubigen Eingriffen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutzzweck dient und keine milderen…BGer BGE 117 IB 243 · 23.09.1991AbgewiesenBei Schutzobjekten nach Art. 24sexies Abs. 5 BV (Moore von nationaler Bedeutung) ist eine Interessenabwägung ausgeschlossen; das absolute Veränderungsverbot geht anderen öffentlichen Interessen und der Eigentumsgarantie vor.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.