Art. 25 Abs. 1 kEntG
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BGer 1C_612/2020 · 01.04.2021AbgewiesenEine Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die vorzeitige Besitznahme ist zulässig, wenn die Verwirklichung des Werks dringend notwendig ist.EnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.