Art. 25 Abs. 1 ZWG
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BGer 1C_265/2017 · 25.06.2018AbgewiesenEine Baubewilligung für den Wiederaufbau eines Mehrfamilienhauses in einer Gemeinde mit Zweitwohnungsanteil über 20 % ist auch ohne explizite Feststellungen zur Nutzungsart der neuen Wohnungen gültig, wenn es sich um altrechtliche Wohnungen handelt und der Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG eingehalten…BaubewilligungBGer BGE 144 II 326 · 01.01.2018RückweisungDas Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) ist auf alle Baugesuche anwendbar, die am 1. Januar 2016 noch nicht rechtskräftig bewilligt waren, unabhängig davon, ob die Baubewilligung vor Inkrafttreten von Art. 75b BV erstinstanzlich erteilt wurde.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.