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Art. 25 Abs. 2 LAT (alt)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_482/2017 · 26.02.2018GutgeheissenDie Ausnahmebewilligung für den Erhalt eines illegalen Anbaus in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn dieser das bereits überschrittene Bausoll weiter erhöht und damit das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet schwerwiegend verletzt. Die Interessenabwägung muss die strikte Geltung dieses Prinzips berücksichtigen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.