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Art. 25 Abs. 2 LPT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_502/2025 · 07.11.2025AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_295/2016 · 03.01.2017GutgeheissenDie kantonale Instanz hat die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT ungenügend geprüft und die Wiederherstellungspflicht bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone nicht hinreichend gewichtet. Zudem ist eine Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne kantonale Genehmigung nichtig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.