Art. 25 Abs. 5 LAT
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BGer 1C_458/2025 · 01.06.2026AbgewiesenOrdnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.