Art. 25 al. 1 LRS
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BGer 1C_216/2017 · 06.08.2018AbgewiesenDie durch Art. 75b BV direkt anwendbare Beschränkung von Zweitwohnungen stellt keine enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkung dar, wenn der Eigentümer eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung (z. B. Hauptwohnungen oder touristische Nutzung) behält und keine krassen Ungleichheiten vorliegen.EnteignungBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.