Art. 25 BauG/AR
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BGer 1C_226/2019 · 24.04.2020AbgewiesenDie Umnutzung eines ehemaligen Gast- und Beherbergungshauses in ein Asyl-Durchgangszentrum in einer Kurzone ist zonenkonform, wenn die kommunale Regelung dies gestattet und die Erschliessung rechtlich und technisch hinreichend ist. Die Vorinstanz hat die Zonenkonformität und die Erschliessung bundesrechtskonform beurteilt.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.