Art. 25 cpv. 1 LPT
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BGer 1C_343/2021 · 17.02.2023AbgewiesenBei Bauwerken ausserhalb der Bauzone, die materiell rechtswidrig sind, ist die vollständige Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verhältnismässig, selbst wenn dies für den Eigentümer wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Zuständigkeit für die Anordnung der Beseitigung liegt bei der Gemeinde, die an die…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.