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Art. 25 LPE

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_565/2020 · 04.03.2022AbgewiesenDie nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts ergänzten Unterlagen (Art. 47 OAT und RIE) genügen den Anforderungen an die Begründung des Projekts, die Verkehrsfrage und die Lärmbelastung. Die Vorinstanz hat die Einhaltung der Umweltvorschriften (Art. 25 LPE, Art. 9 OPB) zu Recht bejaht.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_564/2020 · 24.02.2022AbgewiesenEin detaillierter Gestaltungsplan für einen Windpark kann auch ohne vorangehende kantonale Richtplanung genehmigt werden, sofern die Planhierarchie im Nachhinein gewahrt wird und die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV korrekt erfolgt. Die Lärm- und Schattenwurfbelastungen sind im Rahmen der Planungsphase ausreichend zu prüfen, wobei…GestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_122/2017 · 13.02.2018AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Halle mit Garagen, Werkstätten und Waschanlagen in einer Zone für differenziertes Handwerk ist rechtmässig, wenn die Lärmvorschriften eingehalten werden und die geltende Zonenreglementierung (DS III/IV) korrekt angewendet wird. Eine antizipierte Anwendung künftiger Planungsvorschriften ist unzulässig.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.