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Art. 25 LPT

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BGer 1C_186/2026 · 13.05.2026AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 Abs. 1 LPT gegeben ist oder die Identität des Gebäudes nach Art. 24c LPT gewahrt bleibt. Reine Bequemlichkeitsgründe oder persönliche Bedürfnisse rechtfertigen keine Standortgebundenheit, und umfangreiche Anbauten…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.